Hintergrund-Informationen zum „BILDUNGSSCH€CK NRW“
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt 50% der anfallenden Kosten – beispielsweise für unsere Seminargebühren. Die finanziellen Mittel – bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck (also pro Person und Fortbildung) – stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vor der Ausgabe des Bildungsschecks ist eine Beratung durch eine zugelassene Weiterbildungsberatungsstellen notwendig, deren Adressen Sie gerne bei uns erfragen oder unter der u. g. Internetadresse selbst heraussuchen können.
Der Bildungsscheck kann im Übrigen von einzelnen Beschäftigten beantragt werden, aber auch von Betrieben, d. h. dass Bildungsschecks auch für Inhouse-Schulungen verwendet werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder beim zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit, und Soziales des Landes NRW: www.bildungsscheck.nrw.de [ext.]