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Analysen

 

Gesetzesgrundlage

 

§ 4g BDSG "Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin ... Er hat insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme ... zu überwachen."

 

Zu diesem Zweck ist es sinnvoll, zunächst den Status quo zu erheben, wodurch Schwachstellen erkannt sowie strukturiert begegnet und auch behoben werden können. Doch oftmals stellt sich neben der Erstellung eines umfassenden Fragenkataloges die Tatsache der Effizienz als problematisch dar: Wie kann eine Erhebung und eine Auswertung effizient und effektiv zugleich gestaltet werden?

 

Skizzierung der Lösung

 

Mit Hilfe des UIMC-Tools für Analyse und Berichterstattung (UTAB), ein komplexes, modular aufgebautes Programmsystem, wird die Rationalisierung von Analyse- und Beratungsprozessen ermöglicht. Die Prozesse der Konzepterstellung, Umsetzungsvorbereitung sowie Umsetzungsverfolgung laufen computergestützt ab, um Zeit und Ressourcen bei gleichzeitig hoher Qualität der Ergebnisse einzusparen.

 

Es können die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes computergestützt abgeprüft und Schwachstellen erkannt werden. Die Auswertung ist ebenfalls computergestützt, indem automatisch ein Ergebnisbericht mit Schwachstellen und möglichen Maßnahmen zur Herstellung einer ordnungsgemäßen, datenschutzgerechten Organisation erstellt wird.

 

Die quantitative Auswertung ermöglicht eine zusammenfassende grafische Darstellung der Erhebungsergebnisse, eine individuelle Interpretationsmöglichkeit der Ergebnisse durch angepasste Gewichtungen, eine zusammenfassende Bewertung von Erhebungsteilgebieten und Aggregation von unterschiedlichen Erhebungen sowie den Vergleich von durchgeführten Analysen.

 

Mögliche Analysen bzw. Einsatzmöglichkeiten unseres UTAB sind z. B.:

 

 

 

Diese Analysen können auf Basis aller Datenschutzgesetze (beispielsweise auch Landesdatenschutzgesetze oder Telegesetze) durchgeführt werden. Auch existieren spezielle Branchenlösungen, wie z. B. für Universitäten oder für das Gesundheitswesen.

 

 

Die Vorteile

Ihr Nutzen

 

  • Vollständige Prüfung des Status quo im Datenschutz
  • Verzahnung von Auswertung und Ableitung von Maßnahmen
  • Zugriff auf ein praxisbewährtes Analyseinstrument

 

  • Effizienzgewinn durch Computerunterstützung
  • Neutrale Bewertung des Status quo durch einen Außenstehenden
  • Strukturierung der Maßnahmenplanung durch Priorisierung
  • Interne Promotion des Datenschutzgedankens durch quantitative Auswertung

 

     

    Sie wünschen weitere Informationen zu diesem Thema? Dann würden freuen, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen und wir stellen Ihnen das Thema näher vor, gerne auch persönlich!