Schulungen
Gesetzesgrundlage
z. B. § 4g Absatz 1 Nr. 2 BDSG: "[Der DSB hat] die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen."
Problemdarstellung
Die beste Möglichkeit, die Mitarbeiter mit dem Datenschutz "vertraut zu machen", ist neben der Schaffung transparenter Regelungen (z. B. durch ein Datenschutz-Handbuch) die Durchführung von Schulungen. Innerhalb von Schulungen kann durch Sensibilisierung die Effektivität der internen Regelungen und somit das gesetzeskonforme Arbeiten verbessert werden.
Schulungen sind oftmals aufwändig. Sie müssen nicht nur vorbereitet und organisiert werden, sondern es muss intern oftmals das Know-how erst mühsam angeeignet bzw. erarbeitet werden. Externe Lösungen können hier nicht kostengünstiger, sondern auch fachlich versierter sein.
Skizzierung der Lösung
Es existieren verschiedene Ansätze, mit denen die Mitarbeiter geschult und sensibilisiert werden können. Der gewählte Ansatz ist abhängig von der Zielgruppe, der Unternehmensstruktur und selbstverständlich von Ihren Wünschen. Gerne besprechen wir mit Ihnen ein individuelles Vorgehen. Denkbar sind folgende Formen der Schulung:
- Intensiv-Workshop (ideal für die Einarbeitung eines neuen intern bestellten Datenschutzbeauftragten),
- Seminare in kleinem Kreis,
- Vorträge/Frontalveranstaltungen und/oder
- Multimediale Lern-CD.
Sie wünschen weitere Informationen zu diesem Thema? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen und wir stellen Ihnen das Thema näher vor stellen können, gerne auch persönlich!