… „ besser „UIMCommunic@tion: praxisnah gut informiert“

Al-Act schafft Raum für Innovation und Fortschritt

Wuppertaler Schwebebahn mit UIMC Slogan

Europas wegweisender Schritt: Neues KI-Gesetz verabschiedet

Kurz vor Wahlen – so heißt es oft – komme der parlamentarische Betrieb zum Erliegen. Kurz vor der Europawahl beweist das Europäische Parlament das Gegenteil und zeigt sich handlungsfähig. Nach langem Ringen wurde im März das erste umfassende Gesetz für Künstliche Intelligenz (KI) verabschiedet – den Artificial Intelligence Act (AI-Act). Der Gesetzesentwurf, der wegweisende Regelungen für den Einsatz von KI in Forschung und Wirtschaft enthält, wird nun formell von den Mitgliedstaaten bestätigt und in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt der AI-Act 20 Tage später in Kraft. „Das ist ein echter Meilenstein im Umgang mit der künstlichen Intelligenz. Der Al-Act ist ein enger Verwandter der DSGVO“, erklärt UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein. Was er konkret umfasst und wieso die EU diesmal die Nase vorn hat, erfahren Sie beim Weiterlesen.

Der AI-Act enthält konkrete Vorschriften, die den Umgang mit Künstlicher Intelligenz je nach potenziellen Risiken und Auswirkungen regeln. Die KI-Anwendungen werden in vier Risikokategorien eingeteilt: Unannehmbares Risiko sowie hohes, geringes und minimales Risiko.

Kategorisierung und Regelungen vom AI-Act im Überblick:

1. Unannehmbares Risiko: Anwendungen, die menschliches Verhalten manipulieren und potenziell Schaden anrichten könnten, sind verboten. Dazu gehören z.B. biometrische Klassifizierungssysteme, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen sowie soziale Bewertungssysteme.

2. Hohes Risiko: Diese Anwendungen sind zulässig, unterliegen jedoch strengen Anforderungen wie der Einrichtung eines Risikomanagementsystems, technischer Dokumentation und auch menschlicher Aufsicht. Beispiele umfassen KI-Systeme, die Entscheidungsprozesse analysieren oder personenbezogene Daten zur Bewertung verschiedener Lebensaspekte verarbeiten.

3. Geringes Risiko: Für KI-Systeme mit geringem Risiko (z. B. Chatbots) gelten geringe Transparenz- und Informationspflichten. Nutzer müssen darüber informiert werden, dass sie mit KI interagieren oder dass die Inhalte manipuliert sind.

4. Minimales Risiko: Diese Kategorie ist unreguliert und umfasst die meisten derzeit auf dem EU-Binnenmarkt erhältlichen KI-Anwendungen wie KI-gestützte Videospiele und Spam-Filter.

Vergleich der KI-Regeln in anderen Ländern:

Während in den USA jeder Bundesstaat eigene Regelungen zur Künstlichen Intelligenz trifft, bietet der AI-Act eine einheitliche und umfassende Regulierung für alle 27 Mitgliedstaaten der EU. Dies verschafft Europa einen deutlichen Vorsprung in der Schaffung eines klaren und konsistenten Rahmens für KI-Technologien.

Der AI-Act ergänzt und erweitert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er stärkt den Schutz vor automatisierten Entscheidungen durch menschliche Aufsicht bei KI-unterstützten Entscheidungsfindungen. Datenschutzexperte Dr. Jörn Voßbein begrüßt die neue Verordnung: „Der AI-Act ist ein bedeutender Schritt zur Schaffung eines vertrauenswürdigen Rahmens für KI-Technologien in Europa. Die neuen Regelungen stärken nicht nur den Datenschutz, sondern fördern auch Innovationen, indem sie klare Spielregeln für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen schaffen.“

Die europäische KI-Verordnung markiert einen Meilenstein in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz und setzt weltweit neue Standards. Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind nun aufgefordert, ihre KI-Systeme den neuen Anforderungen anzupassen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Mehr beiträge

Ihr Ansprechpartner

Dr. Jörn Vossbein

Dr. Jörn Voßbein

Telefon: 0202 / 9467726-200

Newsletter:

Der Informationsservice der UIMC-Gruppe

Hierin werden wir über aktuelle und interessante Themen berichten und Ihnen Tipps geben, wie Sie bestimmten Risiken entgegenwirken können. Ferner werden wir Sie über interessante Veranstaltungen, nicht nur UIMC-eigene, und sonstige Termine informieren.
Wenn Sie diesen Service auch nutzen möchten, um regelmäßig aktuelle Informationen proaktiv zu erhalten, dann können Sie den UIMCommunication-Info-Brief auch abonnieren.

Tipps und Infos, die zu Ihnen kommen

Tipps und Infos, die zu Ihnen kommen

Info-Brief:

Der Informationsservice der UIMC-Gruppe

Hierin werden wir über aktuelle und interessante Themen berichten und Ihnen Tipps geben, wie Sie bestimmten Risiken entgegenwirken können. Ferner werden wir Sie über interessante Veranstaltungen, nicht nur UIMC-eigene, und sonstige Termine informieren.
Wenn Sie diesen Service auch nutzen möchten, um regelmäßig aktuelle Informationen proaktiv zu erhalten, dann können Sie den UIMCommunication-Info-Brief auch abonnieren.