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Fristverlängerung bei NIS2-Registrierung

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UIMC/UIMCert informieren: Registrierungspflicht verlängert

Bislang haben sich beim BSI deutlich weniger Unternehmen registriert als erwartet. Aus diesem Grund hat das BSI eine neue Frist bis Ende Juli gesetzt. Für nicht registrierte Unternehmen können erhebliche Bußgelder verhängt werden.

Liegen Sie im Anwendungsbereich?

Sollten Sie noch Unsicherheit haben, ob ein Unternehmen von der neuen Gesetzgebung betroffen ist, können Sie eine unverbindliche Betroffenheitsprüfung bei uns durchführen.

Sie sollten Sie jetzt prüfen, ob Sie in den Anwendungsbereich der NIS2-Regelungen fallen und ob die vorgesehenen Registrierungs- und Organisationsschritte bereits umgesetzt wurden.

Was ist bei der NIS2 zu beachten?

Wollen Sie einen Blick auf die wesentlichen Punkte werfen, die für Ihre Rolle entscheidend sind? Dann schauen Sie in unseren Blogbeitrag „Umsetzung der NIS2-Richtlinie„.

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Dr. Jörn Vossbein

Dr. Jörn Voßbein

Telefon: 0202 / 9467726-200

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