Digitale Souveränität
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Gesetzliche Anforderungen mit Methoden-Expertise und Best Practice umsetzen
NIS2 bzw. das „Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2UmsuCG)“ zielt trotz des Titels auch darauf ab, die Standards für Informationssicherheit in der freien Wirtschaft zu erhöhen und erweitert dabei den Geltungsbereich auf eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen als bisher. Hierbei gilt es auch die Sonderregelungen für Anbieter Digitaler Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste zu beachten.
Um das gesetzlich geforderte risikoorientierte Informationssicherheitsmanagementsystem – kurz ISMS – aufzubauen, orientieren wir uns an den gängigen Normen zum ISMS. Dieses Vorgehen ist aufgrund seiner Praktikabilität seit Jahren etabliert.
Seit 1997 setzen wir für unsere Kunden gesetzliche und Normenanforderungen pragmatisch um.
Erfolgreich in der Beratung seit 1997
Auf Ihre Bedürfnisse passende Unterstützung
Fach- und Methoden-Know-How zu Ihrem Nutzen
Die gesetzlichen Vorgaben der NIS2-Richtlinie richten sich an folgende Institutionen:
Eine Nichtbeachtung kann zu Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes führen. Darüber hinaus können Geschäftsführer auch persönlich haftbar gemacht werden.
Sie sind unsicher, ob die NIS2-Vorgaben für Sie gelten? Dann richten Sie eine kurze Anfrage an uns.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 trat zum 7. November 2024 in Kraft treten. Ihr Ziel ist die Etablierung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der Europäischen Union. Mit dieser formuliert die EU-Kommission für Anbieter Digitaler Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste EU-weite Mindestanforderungen an Risikomanagementmaßnahmen und präzisiert, ab wann ein Sicherheitsvorfall für diese Bereiche als erheblich gilt.
Die Regelungen betreffen ausschließlich die von der Durchführungsverordnung adressierten Einrichtungen:
Alle anderen Sektoren sind von der Durchführungsverordnung nicht betroffen.
Eine nationalgesetzliche Ausgestaltung in Deutschland liegt derzeit noch nicht vor und wird vom BSI in der Folge des Inkrafttretens erwartet.
In Deutschland werden durch die Durchführungsverordnung Mindestanforderungen für die Risikomanagementmaßnahmen aus § 30 BSIG-E gemäß des geplanten NIS-2-Umsetzungsgesetzes formuliert und präzisiert. Insbesondere wird konkretisiert, welche Sicherheitsvorfälle nach § 2 Absatz 11 Nis2UmsuCG/BSIG-E als „erheblich“ gelten. Diese Mindestanforderungen können durch nationales Recht oder Vorgaben des BSI erweitert oder angehoben werden.
Die technischen und methodischen Anforderungen der festgelegten Risikomanagementmaßnahmen umfassen unter anderem eine regelmäßige Durchführung von Risikobewertungen zur Identifikation potenzieller Sicherheitsrisiken, darauf basierend die Implementierung von geeigneten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, sowie die Dokumentation und Nachverfolgbarkeit der durchgeführten Risikomanagementprozesse und implementierten Maßnahmen und die Schulung und Sensibilisierung des Personals.Die Anforderungen beruhen auf europäischen und internationalen Normen.
Gemäß der Verordnung gilt ein Sicherheitsvorfall als erheblich, wenn er potenziell eine Beeinträchtigung kritischer Dienste zur Folge hat und substanzielle Auswirkungen auf die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netz- und Informationssystemen droht.Die festgelegten Kriterien für die Einstufung eines Vorfalls als erheblich, wie etwa Ausfallzeit und Nutzerbetroffenheit sowie deren Schwellenwerte, können je nach Sektor und Art der Dienstleistung variieren.
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) bringt bedeutende Neuerungen, nicht nur bei der Frage, welche Unternehmen betroffen sind. So werden die Befugnisse des BSI erweitert und Unternehmen müssen nun umfassendere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Dazu zählen unter anderem folgende Aspekte:
Gute Lösungen zeichnen sich nicht nur durch fachliche Richtigkeit, sondern auch durch eine praxisnahen Umsetzung und deren verständliche Vermittlung aus. Als erfahrene Experten in der Informationssicherheit unterstützen wir Sie pragmatisch, erfahren und verständlich.
In unserem kostenfreien Webinar zeigen wir Ihnen welche Unternehmen dem neuen Gesetz unterliegen und die Anforderungen für diese. Wie gewohnt: pragmatisch, erfahren und verständlich.
Vorteile
Von Best Practice profitieren, die eigenen Risiken mindern und gleichzeitig Synergien mit dem Datenschutz generieren. Als erfahrene Experten auf den Gebieten der Informationssicherheit und des Datenschutzes bieten wir Ihnen immer die Möglichkeit, nicht nur die Informationssicherheit pragmatisch umsetzen, sondern auch die Compliance im Datenschutz zu betrachten.
Perfekt aufeinander abgestimmte Informationssicherheits- und Datenschutzkonzepte erleichtern die Umsetzung in der täglichen Praxis. Wir sind die Experten auf beiden Gebieten und erstellen Ihnen kombinierte Sicherheitskonzepte oder unterstützen Sie mit unserer Beratung bei deren Erstellung.
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