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26.02.2013 13:45
Kategorie: Aktuelles DE, News, Österreich
Datenschutz und Arbeitsrisiko
Wenn Mitarbeiter Interna von Unternehmensdächern zwitschern
Die Nutzung von sozialen Netzwerken erfreut sich stetig steigender Beliebtheit, birgt aber bekanntermaßen auch Risiken für die Nutzer. Was in vielen Diskussionen, die derzeit öffentlich geführt werden, oftmals aber vergessen wird, sind die Risiken für die Arbeitgeber bzw. Unternehmen. Die Gefahren sind dabei unabhängig davon, ob sich das Unternehmen aktiv in den sozialen Netzwerken präsentiert oder nicht, schließlich sind viele Mitarbeiter in den sozialen Netzwerken in Ihrer Freizeit aktiv. Hierbei wird nicht nur in Facebook, sondern auch in anderen Diensten wie Xing, Wissensforen oder Twitter, viel über das Unternehmen gezwitschert (getwittert). Dies ist sicherlich ein ganz natürliches menschliches Verhaltensmuster, schließlich nimmt die Arbeit einen großen Teil des Lebens ein, so dass auch hierüber mit Freunden, Familie und Netzbekanntschaften gesprochen wird. Dies kann aber auch dazu führen, dass Themen, die zuvor in der Kaffeeküche, am Stammtisch oder im heimischen Garten unter wenigen Augen besprochen wurden, in den sozialen Netzwerken einem größeren bzw. zu großem Publikum kommuniziert wird. Die Erfahrungen und die Berichte in den Medien zeigen, dass einige Mitarbeiter relativ unbedarft mit sozialen Netzwerken umgehen. Somit besteht für das Unternehmen das Risiko, dass
- Unternehmensinterna oder -geheimnisse „ausgeplaudert“ werden (ggf. auch nur als Randinformation, wenn auf einem Foto vom Arbeitsplatz Bildschirminhalte zu erkennen sind);
- Kritik oder kritische Meinungen einem größeren Publikum bekanntgegeben werden;
- die geschäftliche Beziehung zum Arbeitgeber vergessen wird und Meinungen vertreten werden, die dem Unternehmen einen Imageschaden zufügen können;
- Kriminelle die sozialen Netzwerke bewusst für die eigene „Informationsrecherche“ nutzen (auch unter Vorspielen falscher Identitäten);
- und vieles mehr, wie die UIMC durch ihre Erfahrungen im Rahmen von zahlreichen externen Datenschutzbeauftragungen stetig neu feststellen „darf“.