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27.06.2011 13:10
Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich
Sichere Kommunikation innerhalb des Unternehmens
UIMC fragt: Heißt Social-Media- bzw. Instant-Messenger-Dienste zu gestatten, Datenschutzprobleme zu ignorieren?
Die UIMC meint: In Unternehmen und Behörden stellt sich oft die Frage, ob es aus Sicht des Datenschutzes Bedenken gibt, spezielle Social-Media- bzw. Instant-Messenger-Dienste wie zum Beispiel Twitter oder den Googledienst „google talk“ für die dienstliche Nutzung den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich muss es das Ziel der Institution sein – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – die verschiedenen Möglichkeiten, die das Internet bietet, zu einer möglichst guten Informationsversorgung sowie einer umfassenden Unterstützung der täglichen Arbeit in Produktion, im Marketing sowie der Verwaltung zu nutzen. Gleichzeitig führt die Sensibilität der personenbezogenen Daten des Unternehmens zu einem besonders hohen Sicherheitsanspruch. Dies gilt selbstverständlich auch für Behörden. Nach den Bundes- und verschiedenen Landesdatenschutzgesetzen sind im Umgang mit personenbezogenen Daten und besonderen Arten von personenbezogenen Daten technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, welche gewährleisten sollen, dass
- nur Befugte personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen können (Vertraulichkeit)
- personenbezogene Daten während der Verarbeitung unversehrt, vollständig und aktuell bleiben (Integrität),
- personenbezogene Daten zeitgerecht zur Verfügung stehen und ordnungsgemäß verarbeitet werden können (Verfügbarkeit),
- jederzeit personenbezogene Daten ihrem Ursprung zugeordnet werden können (Authentizität)- festgestellt werden kann, wer wann welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitet hat (Revisionsfähigkeit)
- die Verfahrensweisen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vollständig, aktuell und in einer Weise dokumentiert sind, dass sie in zumutbarer Zeit nachvollzogen werden können (Transparenz)