< Dazenschutz im KMU
29.09.2010 08:42
Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich
Umgang mit E-mails bei der UIMC
UIMC: Viele Unternehmen kennen die Archivierungspflichten bei E-Mails nicht gut genug.
Häufig kommen Anfragen an die UIMC, ob und in welchem Umfang Unternehmen verpflichtet sind, E-Mails zu archivieren, konkret, ob ein- und ausgehende E-Mails lückenlos archiviert werden müssen. Die schnelle und ungenaue Antwort: Nein, lückenlos nicht! Die grobe Kategorisierung der UIMC führt zu vier unterschiedlich zu bewertenden Dokument-Kategorien, und zwar E-Mail-Dokumente:
- mit rein unternehmensinterner Bedeutung
- ohne rechtsverbindliche Inhalte, aber unternehmensübergeordneter Bedeutung
- nach dem Handelsgesetzbuch relevant
- mit Bedeutung für die Besteuerung