< Dazenschutz im KMU
28.07.2009 09:28
Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich
Datenschutzsparsamkeit? Ein No-Go!
Kein Datenschutz in Österreich: Sparsamkeit am falschen Platz - Datenschutz ohne Datenschutzbeauftragter.
Die Novellierung des Datenschutzrechtes in Österreich bringt zahlreiche Neuerungen. Nachdem der erste Entwurf (DSG-Novelle 2008) einen Datenschutzbeauftragten vorgesehen hatte, wurde dieser im jetzt vorliegenden Entwurf (DSG-Novelle 2010) ersatzlos gestrichen. Allerdings sind die Aufgaben, die im Rahmen des Datenschutzes in Unternehmen durchzuführen sind, die gleichen geblieben. Offen ist hiermit die Frage, wer denn nun eigentlich diese Aufgaben machen soll. So gibt es auch nach dem neuen Gesetz eine Vielzahl von Aufgaben, deren Durchführung /Umsetzung notwendig ist, um den Datenschutz im Unternehmen effizient realisieren zu können. Diese Aufgaben sind u. a.:
- Überwachung der Ordnungsmäßigkeit
- Wahrnehmung von Meldepflichten
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Beratung über Datensicherheitsmaßnahmen
- Kontrolle und Wahrung der Rechte Betroffener
- Garantieren von Datensicherheit.