25.09.2007 10:20
Kategorie: Aktuelles DE, Deutschland, Informationssicherheit, News, Österreich
IT-Sicherheitsrecht
Recht der IT-Sicherheit – ein Rechtsgebiet nur für Juristen?
Nach einer Untersuchung der UIMCert hat sich das Rechtsgebiet „IT-Sicherheit" in den letzten Jahren drastisch ausgeweitet. Nicht nur, dass die Haftungsbedingungen der Vorstände und Leitenden sich deutlich geändert und verschärft haben, auch die insgesamt für das Unternehmen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit relevanten Rechtsnormen haben in vielen Fällen eine Präzisierung und Verdeutlichung erfahren. Es lassen sich deutlich einige Kerngebiete herausstellen, für die jeweils eine Mehrzahl/Vielzahl von gesetzlichen Regelungen existieren. Diese Kerngebiete sind:
- Haftungsrecht für Vorstände und Unternehmensleitungen
- Handels- und Steuerrecht
- Informations- und Kommunikationsrecht
- Datenschutzrecht
- Strafrecht.
- Banken (z. B. Basel II)
- Versicherungen (Sozialgesetzbuch)
- Gesundheitssektor (z. B. Haftung bei mangelhafter Aufklärung)
- bestimmte Berufszweige.