Mehr Überwachung in der Schweiz – Und was ist mit dem Datenschutz?
Die Schweiz gilt seit jeher als Vorreiterin im Schutz der Privatsphäre und sicherer digitaler Kommunikation. Doch eine geplante Revision der „Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (VÜPF) könnte dieses Vertrauen erschüttern.
Geplant ist, dass Anbieter von Online-Diensten wie Messenger, Cloud- oder VPN-Anbietern künftig umfassende Überwachungspflichten erfüllen müssen. Dazu gehört die Speicherung von Metadaten – etwa IP-Adressen und Portnummern – für sechs Monate. Zudem sollen sie Behörden bei der Strafverfolgung aktiv unterstützen, indem sie beim Entschlüsseln von Inhalten mitwirken. Selbst Berufsgruppen mit besonderem Geheimnisschutz wie Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte wären davon nicht ausgenommen.
Besonders umstritten ist die vorgesehene Identifizierungspflicht
Nutzerinnen und Nutzer müssten sich künftig mit amtlichen Ausweisen, Führerscheinen oder Telefonnummern registrieren. Anonyme Kommunikation im Internet wäre damit praktisch abgeschafft. Dieses Vorhaben richtet sich vor allem gegen verschlüsselte Dienste wie Threema und Proton. Bereits in der Vergangenheit versuchte der Staat, diese Unternehmen als Netzbetreiber einzustufen, um sie zur Echtzeitüberwachung und Vorratsdatenspeicherung zu verpflichten – doch beide wehrten sich erfolgreich vor Gericht. Nun sollen sie jedoch über die Verordnung dennoch erfasst werden.
Die Kritik an der Verordnungsänderung ist erheblich: Neben rechtlichen Zweifeln warnen Gegnerinnen und Gegner vor praktischen Risiken. Kleine und mittlere Anbieter müssten erhebliche Ressourcen investieren, um die sensiblen Daten gegen Cyberangriffe zu schützen. Dies erhöht das Risiko von Datenmissbrauch deutlich.
Kein Werben mehr mit Schweizer Datenschutzstandards?
Unternehmen wie Proton, Threema oder pCloud werben seit Jahren mit Schweizer Datenschutzstandards. Insbesondere Threema hat sich international als datensparsame, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Alternative zu Diensten wie WhatsApp oder Signal etabliert. Der Messenger erhebt keine personenbezogenen Daten, verzichtet auf Cloud-Backups und ermöglicht die Nutzung ohne Telefonnummer oder Klarnamen – absolute Anonymität ist Kern des Konzepts. Die geplanten Änderungen könnten dies bald unmöglich machen. Damit stünde Threemas zentrales Alleinstellungsmerkmal auf dem Spiel: anonyme, private Kommunikation wäre faktisch nicht mehr möglich. Stattdessen müsste Threema künftig Daten erheben, die bisher aus Datenschutzgründen strikt vermieden wurden.

