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Mehr als ein gesetzliches Muss: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Puzzleteile zusammen setzen

Der Datenschutzbeauftragte stellt einen Mehrwert für Unternehmen dar und sollte nicht für politisch-populäre Forderungen geopfert werden

In jüngster Zeit wurde in Deutschland über die Abschaffung des gesetzlich verankerten Datenschutzbeauftragten diskutiert. Hintergrund war die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). So hatte der Innenausschuss des Bundesrates diese Forderung erhoben. Die Debatte stellt die Bedeutung und den Mehrwert der Funktion für Unternehmen infrage. Der Datenschutzbeauftragte ist jedoch nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltig sicheren und vertrauenswürdigen Datenverarbeitung. Ein Datenschutzbeauftragter sollte nicht als Bürokratie verstanden werden. Datenschutz ist eine Herausforderung für das gesamte Unternehmen, bei der jede Abteilung ihre Aufgaben zu tragen hat. Gerade deswegen ist ein guter Datenschutzbeauftragte ideal, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und zugleich pragmatische Lösungen für Unternehmen zu finden. Daher ist die Position des Datenschutzbeauftragten viel zu bedeutsam, als dass sie für politisch-populäre Forderungen geeignet ist.

Wie ist die rechtliche Position des Datenschutzbeauftragten?

Nach § 38 BDSG müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten dann ernennen, wenn sie mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Sobald also beispielsweise mehr als 20 Personen im Hause Zugriff auf E-Mails hat, ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Außerdem müssen Organisationen, die einer Verpflichtung zur Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung oder für Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Was sind die Aufgaben in einer solchen Position?

Datenschutzbeauftragte haben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spezifische Aufgaben, wie die Beratung und Schulung der Unternehmen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten sowie die Überwachung der Einhaltung entsprechender Vorschriften und interner Regelungen. Während in der DSGVO die Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen nicht explizit zur Rolle der Beauftragten zählt, zeigt die Praxis, dass Unternehmen zunehmend eine helfende Hand benötigen, die gemeinsam mit ihnen Lösungen erarbeitet und unterstützt. Letztlich zeigt sich auch: Irgendwer im Unternehmen muss den Datenschutz in die Hand nehmen. Warum also nicht ein Profi, der praxisbezogene Lösungskompetenz besitzt? Dieser kann auch eine datenschutzorientierte Kultur schaffen, die von allen Mitarbeitenden getragen und gelebt wird.

Was ist die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten?

Datenschutzbeauftragte können und sollen eine neutrale Rolle spielen und dadurch eine unabhängige Überwachung der datenschutzrechtlichen Standards sicherstellen. Dies ist entscheidend, damit sie ihre Überwachungsfunktion erfüllen und Unternehmen auf Verstöße und Risiken aufmerksam machen können. Die beratende und koordinierende Funktion der Datenschutzbeauftragten stärkt Unternehmen, indem sie datenschutzkonforme Prozesse und Strukturen nachhaltig verankern und die Mitarbeitenden durch Schulungen und Coaching unterstützen.

Ist der Datenschutzbeauftragte ein Einzelkämpfer?

Unternehmen müssen begreifen, dass Datenschutz nur mit Teamwork funktioniert. Es ist wichtig, die Beschäftigten zu sensibilisieren, sie zu befähigen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Der Datenschutzbeauftragte ist hierbei ein wertvoller Partner, um die Umsetzung und Aufrechterhaltung eines hohen Datenschutzniveaus zu gewährleisten. Nur so können Unternehmen eine sichere und vertrauensvolle Basis im Umgang mit Daten schaffen. Die Diskussion, diese Position abzuschaffen, erscheint als politische Nebelkerze in aufgeregten Zeiten.“

Fazit

Mit der Schaffung einer solchen Datenschutz-Kultur, unterstützt durch Schulungen und eine gezielte Einbindung aller relevanten Abteilungen, können Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sich langfristig Wettbewerbsvorteile sichern. Ebenfalls erhöht eine gute Datenschutzkultur das Vertrauen der Mitarbeiter, ein in Zeiten des Fachkräftemangels nicht zu unterschätzender Vorteil. Die Erfahrung zeigt, dass durch einen fähigen Datenschutzbeauftragten grundsätzlich die Prozesse und die Organisation sowie deren Sicherheit auch im Sinne des Business optimiert wird.


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