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Widerspruch gegen Meta AI

Stecker ziehen

Aktuell rollt Meta den KI-Assistenten „Meta AI“ in den eigenen Diensten wie WhatsApp, Facebook, Messenger oder Instagram in Europa aus. Dies führt zu einer zweckändernden Nutzung aller „öffentlichen“ Daten innerhalb der Meta-Welt. Ein Widerspruch hiergegen muss bis spätestens zum 26.05.2025 erfolgen, um auch bereits veröffentliche Daten hiervon auszunehmen.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht empfehlen wir deshalb dringend, zeitnah von der Widerspruchsmöglichkeit über folgende Links Gebrauch zu machen:

Bei mehreren Konten muss jeweils separat widersprochen werden, sofern die Konten nicht in der Kontenübersicht verknüpft sind. Auch muss der Widerspruch für Facebook und Instagram gesondert erfolgen.

Und bei WhatsApp?

Ein Widerspruch bei WhatsApp ist nicht möglich bzw. nicht nötig (dies gilt auch für die Direktnachrichten bei Instagram und den Facebook Messanger). Es werden hier keine Daten zum KI-Training genutzt, es sei denn Sie schreiben etwas in den Chatbot. Hiervon raten wir auch dringend ab. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, Ihre Mitarbeiter:innen hierüber zu informieren und zu sensibilisieren.

Hintergrund-Informationen

Meta AI ist eine Künstliche Intelligenz, die von Meta in seinen Produkten genutzt wird. Sie ist unter anderem als Chatbot in Facebook, Instagram und WhatsApp zu finden. In WhatsApp kommt die generative KI-Technologie zum Einsatz, die das Language-Modell Llama verwendet. Dieses ermöglicht die Kommunikation mit der KI. Meta AI liefert auf Anfragen hin schnell Informationen. Das ist eine ihrer Hauptfunktionen. Die KI unterstützt dich beim Formulieren von Antworten, fasst lange Textnachrichten zusammen, übersetzt und bietet Inspirationen und Ideen zu beliebigen Themen.

Trainingsdaten bei Meta AI

Die KI lernt ihre Systeme mit großen Datenmengen. Bislang wurde die KI-Technologie von Meta nicht mit den Facebook- und Instagram-Daten europäischer Nutzer trainiert. Das muss sich ändern. Ab Ende Mai 2025 setzt Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training der eigenen KI-Anwendungen ein. Meta will nicht nur öffentlich zugängliche Daten im Internet nutzen, sondern auch „öffentliche Inhalte in Meta-Produkten“. So will das Unternehmen eigene KI-Modelle entwickeln und weiter verbessern.

Öffentliche Daten bei Meta

Meta macht hier einen entscheidenden Unterschied: Einerseits gibt es Informationen und Aktivitäten, die immer öffentlich sind. Andererseits gibt es Inhalte, für die die Einstellung „öffentlich“ gewählt wurde. Metas Angaben zufolge sind folgende Informationen immer öffentlich: Name, Benutzername für Facebook und Instagram, Profilbild, Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und -Kanälen sowie Aktivitäten mit öffentlich einsehbaren Inhalten wie Kommentaren, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder einem öffentlichen Instagram-Konto. Es ist ganz klar: Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften oder Videos, die im Profil, in Stories oder Reels als öffentlich sichtbar gepostet werden, werden ebenfalls für Metas KI verwendet.

WhatsApp

Bei WhatsApp gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit, da es bei WhatsApp keine öffentlichen Daten gibt, die für das KI-Training verwendet werden sollen. Die Chat-Inhalte sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Meta hat keinen Zugriff darauf. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich jene Informationen, die Sie an den Chatbot „Meta AI“ senden, zu Trainingszwecken verwendet werden. Wenn Sie in den Chat mit dem blauen Kreis nichts schreiben, bekommt dieser definitiv keine Daten.

Personenbezogene Daten könnten verwendet werden

Im Ergebnis enthalten die von Meta für die KI verarbeiteten Daten damit eigene Daten der Nutzer sowie Daten Dritter, sofern der Nutzer diese öffentlich zur Verfügung stellt. Für die Anmeldung zu Meta-Produkten ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Dadurch fallen bereits hierbei in vielen Fällen personenbezogene Daten in Form der personalisierten E-Mail-Adresse an. In der Folge können alle – öffentlichen – Inhalte neben eigenen Daten insbesondere auch personenbezogene Daten Dritter enthalten. Auch Informationen über Personen, die keine Produkte von Meta nutzen oder kein eigenes Konto haben, werden verarbeitet. Sobald personenbezogene Angaben über eine beliebige Person innerhalb der Meta-Welt öffentlich sichtbar gepostet werden, werden diese zwangsläufig zum Anlernen von Meta AI verwendet.

Unsere Empfehlung: Widerspruch gegen Meta AI

Sollte dies nicht geschehen, muss der jeweilige Nutzer widersprechen. Meta hat angekündigt, die Daten der europäischen Nutzer ab dem 27.05.2025 zum Trainieren ihrer künstlichen Intelligenz zu verwenden. Damit der Widerspruch seine volle Wirkung entfalten kann, muss er spätestens bis zum 26.05.2025 eingelegt werden. Ein Widerspruch ist zwar auch danach jederzeit möglich, doch lässt sich dann nicht mehr rückgängig machen, dass die bis dahin angefallenen Daten bereits für das KI-Training verwendet worden sind. Diese Daten fließen unwiderruflich in die KI ein und können nicht mehr aus dem Modell entfernt werden.

Der Widerspruch kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Meta stellt dafür Online-Formulare bereit. In den jeweiligen Apps kann widersprochen werden.
Kontakt Facebook unter https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583.
Gehen Sie auf https://help.instagram.com/contact/767264225370182, um sich direkt an Instagram zu wenden.

Bei mehreren Konten muss jeweils separat widersprochen werden, sofern die Konten nicht in der Kontenübersicht verknüpft sind.

Konsequenzen bei ausbleibenden Widerspruch

Wenn Sie nicht widersprechen, werden die öffentlich sichtbar geposteten Inhalte des jeweiligen Nutzers von Meta für das Anlernen der KI verwendet. Wenn diese Inhalte personenbezogene Daten Dritter enthalten, besteht die Gefahr einer unrechtmäßigen Zweckänderung. Zuvor erteilte Einwilligungen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten konnten den Aspekt der Nutzung der Daten zum Anlernen der KI nicht berücksichtigen. Dieser fehlt nun und ist von der Einwilligung der betroffenen Personen nicht abgedeckt. Es ist offensichtlich, dass auch diese neue Verwendung eine Rechtsgrundlage benötigt.

Im Einzelfall muss zudem geprüft werden, ob die neue, zweckändernde Nutzung der personenbezogenen Daten vereinbar mit der bisherigen Verarbeitung ist. Der Verantwortliche hat schließlich alle Informationen gemäß Art. 13 oder Art. 14 DS-GVO erneut zur Verfügung zu stellen, die aufgrund des geänderten Zwecks erforderlich sind.

Wir empfehlen dringend, innerhalb der Frist bis zum 26.05.2025 von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

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