Sicherheitsrisiko Lieferkette
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Nutzen Sie die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Ein Datenschutzbeauftragter ist zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen während ihrer Arbeit mit personenbezogenen Daten arbeiten. Dies ist schnell erreicht, schließlich ist das Empfangen und Versenden von E-Mails schon eine personenbezogene Datenverarbeitung. Doch selbst wenn ein Datenschutzbeauftragter nicht zu bestellen ist, so sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die weiteren Datenschutzgesetze dennoch zu beachten.
Egal, welche Entscheidung Sie treffen: Eine externe Unterstützung des Datenschutzbeauftragten ist allemal ratsam, schließlich kann durch die externe Expertise ein Mehrwert für die Organisation und die Informationssicherheit entstehen. Schließlich ist ein interner Kollege oftmals der Prophet im eigenen Land und wird nicht erhört.
Für einen externen Beauftragten spricht oftmals der Aufwand, der für die Umsetzung durch externe Expertise maßgeblich reduziert wird. Auch genießt ein extern Bestellter keinen gesonderten Kündigungsschutz und eine regelmäßige Fortbildung entfällt ebenfalls für Ihr Haus.
Bei der Umsetzung und beim Umfang der Unterstützung richten wir uns nach Ihnen Wünschen: Von der rein gesetzlichen Rollenwahrnehmung als „Revisor“ bis hin zur Rund-um-sorglos-Lösung als „Nanny“, bei der wir eine umfassende Datenschutzbetreuung umsetzen, ist hierbei alles denkbar.
Lösungen werden schnell und pragmatisch gefunden
Empfehlungen erfahren eine höhere Akzeptanz
Umfassende Erfahrungen durch Mehrfachbestellung
Leistungen
Sie sind intern für den Datenschutz zuständig? Sie möchten sich manchmal mit einem anderen Datenschutz-Fachmann austauschen, um auf Basis von Erfahrungswerten eine pragmatische Lösung zu finden? Teilweise fehlt die methodische Best Practice zur effizienten Umsetzung? In Belastungsspitzen reicht Ihre Zeit nicht aus?
Bevor Projekte stocken oder es zu Optimierungslücken bei der Abwägung zwischen gesetzlich notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Notwendigkeiten kommt, ist es häufig ratsam, sich mit erfahrenen „Datenschutz-Kollegen“ auszutauschen. Die Ausgestaltung einer solchen Coaching-Lösung vereinbaren wir individuell mit Ihnen, und sie ist in jedem Fall an Ihren spezifischen Bedürfnissen ausgerichtet:
Ein Datenschutzbeauftragter muss fachkundig und zuverlässig sein. Daher sind für die Erfüllung der „Fachkunde“ Fachkenntnisse in den Bereichen Recht, BWL/Organisation und EDV/IT sowie Unternehmenskenntnisse, aber auch „Soft-Skills“ wie Durchsetzungsstärke, Fähigkeit zu Kompromissen und zur Risikoabschätzung, Einfühlungsvermögen oder Kommunikationsfähigkeiten erforderlich. Auch vertiefte Fachkenntnisse im Datenschutz können im Rahmen von Schulungen, Fortbildungen und/oder Coaching sichergestellt werden.
Darüber hinaus hat der/die Beauftragte für den Datenschutz zuverlässig zu sein, was sich u. a. über nachfolgende Kriterien bestimmen lässt:
Die Kombination der verschiedenen Anforderungen an die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten führt nicht selten dazu, dass die Option der externen Beauftragung einfacher umzusetzen ist.
Vorteile
In der UIMC-Gruppe sind rund 30 Personen beschäftigt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig intern und extern fortgebildet; ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch ist hierbei selbstverständlich. Die Stärke der UIMC ist die Bündelung aller Kompetenzen durch die Bildung eines entsprechenden Teams, sodass Sie stets auf umfassende und tiefe Erfahrungen und Kompetenzen zugreifen, die oftmals in einer Person nicht geboten werden können.
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UIMC DR. VOSSBEIN GMBH & CO KG
Otto-Hausmann-Ring 113
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Unsere Mission ist „pragmatisch.erfahren.verständlich“,
unsere Kunden im Datenschutz und in der Informationssicherheit zu unterstützen.