Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten und Zuständigkeiten
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Verfahrensverzeichnis)
So klar die Regelungen des Gesetzgebers sind, so unklar ist nach unseren Erfahrungen die Umsetzung eines Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten (kurz: VvV, teilweise auch VVT genannt). So hat zwar „jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter […] ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten [zu führen], die ihrer Zuständigkeit unterliegen.“, so ist in aller Regel der Datenschutzbeauftragte selbst gefordert, eine Verfahrensübersicht zu erstellen.
In der Regel ist die Erstellung des VvV durch den „Verantwortlichen“ zu erfolgen. Die Geschäftsführung sollte demnach die Verfahrensverantwortlichen (z. B. Abteilungsleiter) anweisen, die erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen. Sehr oft wird aber die Forderung gestellt (oder zumindest die Bitte geäußert), dass der Datenschutzbeauftragte das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten selbst erstellt. Hierzu erstellen wir Ihnen gerne ein Konzept, das einerseits gesetzeskonform ist und dabei andererseits einen minimalen Arbeitsaufwand erfordert. Auch unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung.
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