Datenschutz von A bis Z
Nutzen Sie die Vorteile einer Datenschutzberatung und -betreuung aus einer Hand
Pragmatischer Datenschutz mit Best Practice
Datenschutz ist in der heutigen digitalisierten Welt ein essenzieller Faktor für jedes Unternehmen. Unser erfahrenes Team von Datenschutzexperten bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Datenschutzberatung, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen immer den aktuellen Datenschutzgesetzen entspricht. Wir helfen Ihnen, Datenschutzrisiken zu minimieren und schützen so Ihr Unternehmen vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und Reputationsschäden.

Datenschutzberatung

Wir sind spezialisiert auf Daten­schutz­beratung und unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen im Einklang mit den aktuellen Daten­schutz­bestimmungen zu führen.

Erfolgsfaktor 1:
Datenschutz von A bis Z
Erfolgsfaktor 2:
Datenschutzberatung pragmatisch, erfahren und verständlich seit 1997
Erfolgsfaktor 3:
Expertenteam mit vielen Spezialisierungen

Leistungen

Unsere Dienstleistungen im Bereich Datenschutz

Unsere Dienstleistungen umfassen sowohl die externe Übernahme der Funktion als Datenschutz­beauf­tragter als auch das Coaching interner Mit­arbeiter für die Rolle des betrieb­lichen Datenschutz­beauf­tragten. Hierbei können Sie entscheiden, ob wir Sie nur nach Vorgaben der DSGVO als reiner „Revisor“ oder umfassend als „Nanny“ unterstützen.

Durch die Datenschutz-Grund­verord­nung (DSGVO) ist ein Daten­schutz-Management­system unerlässlich geworden. Verbind­liche Regeln sind das eine, zusätzlich braucht es „ein Ver­fahren zur regel­mäßigen Über­prüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirk­samkeit der technischen und organisa­torischen Maßnahmen […]“. Hierbei stehen Ihnen die Experten der UIMC mit langjähriger Erfahrung fachlich und methodisch zur Seite!

Ob KMU, Konzern, Gesundheits­wesen oder andere Unternehmen und Institutionen: Wir haben stets die passende Lösung. Je nach An­for­derungen und gewünschtem Unter­stützungs­bedarf bieten wir branchen-­angepasste Lösungen, hoch-­individuelle und pro­fessionelle Datenschutz­beratung oder auf Standards basierende Unter­stützung.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der effizienten Er­hebung und Bewertung der Ist-Situation. Ferner helfen wir bei der Maßnahmen­planung und tatkräftig bei der Umsetzung und führen regelmäßige Revisionen durch. Auch im Rahmen des Outsourcings können wir Lieferanten­bewertungen bzw. Dienstleister-Auditierungen durchführen.

Seit der Einführung der Daten­schutz-Grund­verordnung (DSGVO) sind die Kriterien für die Verarbeitung personen­bezogener Daten strikter geworden. Wir sind Ihr fachkundiger DSGVO-Berater, wenn es um Datenschutz-Folgen­abschätzung geht und haben hierzu auch ein Best Practice erarbeitet, um Sie optimal zu unterstützen.

Unsere effizienten Lösungen und Best Practices runden unsere Datenschutz­beratung ab. Unsere umfang­reiche Auswahl an Tools einschließlich Analyse-Tools, E-Learning, Daten­schutz­hand­buch und einem computer­gestützten Verfahrens­verzeichnis ermöglichen optimale Ergebnisse für unsere Kunden.

Ablauf

Datenschutzberatung: Schritt für Schritt zum passenden Angebot

1

Individuelle Erstberatung

Wir verstehen und wissen, dass jede Organisation einzigartig ist. Daher suchen wir basierend auf Best Practice individuelle Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns noch heute, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, Ihren Datenschutz und die DSGVO-Konformität zu verbessern. Dies gilt im Übrigen auch für alle Datenschutz-Gesetze in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

3

Bedarfsanalyse

Nachdem Sie uns kontaktiert haben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um herauszufinden, wie unsere Beratung und unsere fundierte Fachkenntnis Sie bei der Erfüllung von Datenschutzanforderungen unterstützen können. Unsere oberste Priorität ist dabei, eine aus unserem umfangreichen Datenschutz­portfolio passende Dienstleistung zu wählen, die Ihren Bedürfnissen, Ihren Anforderungen und auch Ihrem Budget entspricht.

3

Individuelles Angebot

Nach der Bedarfsanalyse, übersenden wir Ihnen unser Angebot. Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Haus oder bieten Ihnen eine Remote-Beratung an. 
Bei diesem Treffen haben Sie die Möglichkeit, mehr über unser Unternehmen, unsere Methoden und Vorgehensweise in der Datenschutzberatung sowie über unser Beraterteam zu erfahren. Zudem haben wir die Gelegenheit, Sie noch besser kennenzulernen.

4

Beratungsstart

Zu Beginn nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um die ersten Daten­schutzmaßnahmen zu planen. Unsere hoch qualifizierten Datenschutz-Beraterinnen und Berater stehen Ihnen zur Seite, egal ob es um spezifische Datenschutzfragen geht, um fortlaufende Unterstützung oder um Hilfe bei einzelnen Datenschutzprojekten. Dabei berücksichtigen wir nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern auch Ihre Unternehmensziele und Unternehmenskultur.

Vorteile

Nutzen Sie die Vorteile einer Datenschutz­beratung durch UIMC

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Größe. Wir sind in der Lage, umfangreiche Projekte unabhängig von einzelnen Mitarbeitern durchzuführen und gleichzeitig individuell auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. 

Dabei berücksichtigen wir natürlich die Schnittstellen zur Beratung in Informationssicherheit sowie bei der Konzeption und Umsetzung.

Datenschutz aus einer Hand
Bei uns erhalten Sie sämtliche Leistungen und Beratung rund um das Thema Datenschutz aus einer Hand. Wir helfen Ihnen mit pragmatischen Lösungen und verständlichen Informationen, damit Sie Ihre internen Prozesse datenschutzkonform gestalten aufbauen können.
Vielseitige Experten
Unsere rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben breit gefächerte Spezialisierungen, die für praxisnahe Lösungen sorgen. Diese Kompetenzen können wir selbstverständlich mit Zertifikaten nachweisen.
Über 400 erfolgreiche Projekte
Unsere Erfolge sprechen für sich selbst! Wir haben aktuell mehr als 400 Be­stellungen zum externen Daten­schutz­beauf­tragten.

News

Aktuelles & Interessantes zum Datenschutz

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FAQ

Häufige Fragen rund um Datenschutz und Datenschutzberatung

Profitieren Sie von unserer Größe: Wir sind in der Lage umfangreichere Projekte unabhängig  von einzelnen Mitarbeitern durchführen und gleichzeitig individuellen Bedürfnisse auf Ihre einzugehen. Dabei berücksichtigen wir natürlich die Schnittstellen zur Beratung in Informationssicherheit bei Konzeption und Umsetzung.

Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) existieren innerhalb von Deutschland diverse Datenschutzgesetze und Gesetze mit datenschutzrechtlichen Regeln. Gerne können Sie aber auch auf uns zukommen – wir beraten Sie gerne.
Grundsätzlich ist stets der Geschäftsführer, Leiter der Behörde, Vorstand etc., also der „Leiter der datenverarbeitenden Stelle“ für den Datenschutz verantwortlich. Es gibt verschiedene Herangehensweisen, das Risiko der persönlichen Haftung maßgeblich zu mindern, wie z. B. den Aufbau einer Datenschutz-Organisation. Aber es trägt auch jeder Mitarbeiter einen Teil der Verantwortung.
Der Datenschutzbeauftragte muss sowohl fachkundig als auch zuverlässig sein. Gerade im Rahmen der Zuverlässigkeit entstehen oftmals Probleme, wenn der Teilzeit-Datenschutzbeauftragte mit weiteren Tätigkeitsfeldern in einen Interessenkonflikt gerät. Näheres finden Sie auch unter Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.
Innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes, welches für die Privatwirtschaft gilt, ist explizit die Bestellung einer externen Person ermöglicht. Somit kann die UIMC sowohl einen intern bestellten Datenschutzbeauftragten im Rahmen eines Coachings als auch durch einen externen Datenschutzbeauftragten unterstützen.
Ein Datenschutzberater berät Unternehmen und Organisationen, um sicherzustellen, dass sie die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einhalten. Dazu gehört die Bewertung von Datenverarbeitungsverfahren, die Identifizierung potenzieller Risiken, die Erstellung von Datenschutzrichtlinien und die Schulung der Mitarbeiter im Bereich Datenschutz.

Es existiert eine Vielzahl an Forderungen, die gesetzlich erfüllt werden müssen. Viele dieser Anforderungen sind unabhängig von den Rechtsgrundlagen, gelten sinngemäß also sowohl im Bundes- als auch im Kirchen- und Landesrecht. Die wesentlichen Anforderungen und Empfehlungen sind u. a.:
• Bestellung eines fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten,
• Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der EDV,
• Etablierung einer Aufbau- und Ablauforganisation (Datenschutz-Managementsystem),
• Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter,
• Erstellung einer Übersicht der verwendeten Verfahren,
• Verpflichtung und Überprüfung der Dienstleister,
• Umsetzung von technisch-organisatorischen Maßnahmen (unter Berücksichtigung der Angemessenheit).

Über die Schaffung von transparenten und verbindlichen Regelungen hinaus ist es zur effektiven Umsetzung unerlässlich, die Mitarbeiter im Hinblick auf die Risiken zu sensibilisieren und auf die Maßnahmen zu schulen. Sie sind unsicher, welche Schulungsformen für Sie am besten geeignet sind? Hier finden Sie einige Informationen zu Schulungsmöglichkeiten bei UIMC.

Verstöße gegen den Datenschutz können zu erheblichen Geldstrafen (bis zu 4% des weltweit erzielten Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro), Reputationsverlust und in manchen Fällen sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Diese Strafen können sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen betreffen. Datenschutzverstöße können zudem erhebliche Auswirkungen auf das Vertrauen von Kunden oder Nutzern haben.

In den meisten Datenschutzgesetzen werden Sie dazu verpflichtet, sich beim Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung von der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung bzw. Dienstleistungsausführung zu überzeugen. Dies kann von der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung des Dienstleisters über das Einfordern eines Zertifikats bis hin zu einer eigenen, koordinierten oder beauftragten Auditierung ausgestaltet werden. Das konkrete Vorgehen sollte stets mit dem Datenschutzbeauftragten auf Basis einer Risikoanalyse/-betrachtung abgestimmt werden.

Ob neue IT-Trends wie Bring Your Own Device (BYOD), die Nutzung von Smartphones und anderen Mobile Devices, die Einführung einer Social-Media-Strategie, die Installation einer Videokamera oder der Start einer Markting-Kampagne: Wenn Sie Unterstützung zu datenschutzrechtlichen Anforderungen benötigen, können Sie uns gerne ansprechen. Die UIMC ist Vollsortimentler und kann bei einzelnen Fragen oder mit Unterstützungs-Tools bis hin zum Komplett-Outsourcing in Form einer externen Datenschutzbeauftragung kompetent weiterhelfen. Das Gleiche gilt natürlich auch im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit bzw. Informationssicherheit. Schauen Sie doch auch einmal in unser Angebot an Praxis-Workshops.

Wir unterstützen Sie durch

  • Externe Datenschutzbeauftragung
  • Coaching und Ausbildung eines internen Datenschutzbeauftragten
  • Analysen wie Datenschutz-Checkup, Vorabkontrollen oder Dienstleister-Audits
  • Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Sie haben Fragen?

Sie benötigen Beratung zum Datenschutz, eine Schulung des Daten­schutz­­beauftragten der Firma oder einen externen Daten­schutz­beauftragten?

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