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Das BDSG bestimmt zwei Voraussetzungen für eine rechtmäßige Datenübermittlung ins Ausland. Dementsprechend wird allgemein eine zweistufige Prüfung vorgenommen. Näheres finden Sie in unserer Guideline „Datenschutz und internationaler Datentransfer - Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten“. Hinweise hierzu finden Sie in unserem UIMCommunication-Info-Brief 04/2016. Sie wollen künftig stets auf dem Laufenden bleiben?
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22.04.2016 13:39
Kategorie: Aktuelles DE
Hinweis des Monats
Zweistufige Prüfung bei der Weitergabe von Daten ins Ausland
Das BDSG bestimmt zwei Voraussetzungen für eine rechtmäßige Datenübermittlung ins Ausland. Dementsprechend wird allgemein eine zweistufige Prüfung vorgenommen. Näheres finden Sie in unserer Guideline „Datenschutz und internationaler Datentransfer - Anforderungen und Lösungsmöglichkeiten“. Hinweise hierzu finden Sie in unserem UIMCommunication-Info-Brief 04/2016. Sie wollen künftig stets auf dem Laufenden bleiben?
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