< EU-Datenschutz-Grundverordnung
In der Datenschutz-Grundverordnung werden kaum oder keine inhaltlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von speziellen Daten wie beispielsweise von Beschäftigten getroffen; vielmehr können die Mitgliedstaaten einen Gestaltungsspielraum nutzen. Näheres finden Sie unter www.EU-Datenschutz-Grundverordnung.info.
19.07.2016 10:11
Kategorie: Aktuelles DE
EU-Datenschutz-Grundverordnung
EU: Was ändert sich im Beschäftigtendatenschutz?
In der Datenschutz-Grundverordnung werden kaum oder keine inhaltlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von speziellen Daten wie beispielsweise von Beschäftigten getroffen; vielmehr können die Mitgliedstaaten einen Gestaltungsspielraum nutzen. Näheres finden Sie unter www.EU-Datenschutz-Grundverordnung.info.