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04.06.2014 11:05
Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich
Datenschutz im Personalbereich
Technikeinsatz im Personalbereich – Chance für den Datenschutz?
Personalarbeit findet heute nicht mehr ausschließlich in Papierform statt, sondern wird in vielen Phasen maßgeblich technisch unterstützt: ob bei der Bewerberauswahl, zur Personalverwaltung, zur Zeiterfassung, zur Personalentwicklung bis hin zu vollintegrierten Systemen inkl. elektronischer Personalakte. Darüberhinaus werden viele Aufgaben an Dienstleister weitergereicht; sei es „nur“ der Support der entsprechenden IT-Anwendung oder die nahezu vollständige Auslagerung der Personalprozesse. Doch, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind auch datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Viele Softwareprodukte zur Personalverwaltung bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, eine elektronische Personalakte zu integrieren. So sind die wichtigen Unterlagen der Personalakte über das Programm abrufbar und können zielgruppenorientiert auch dezentral zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. dem Vorgesetzten oder dem Mitarbeiter selbst. Hierbei ist auf Folgendes zu achten:
- gewissenhafte und restriktive Zugriffsberechtigungsvergabe;
- Unterscheidung zwischen Lese-, Schreib- und Änderungsrechten;
- Unterbinden/Restriktion der Downloadmöglichkeiten;
- Protokollierung jeglicher Änderungen (z. T. ist auch eine Protokollierung von Lesevorgängen sinnvoll).