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Wenn Sie auf Ihrer Internetseite Tracking-Tools zur Analyse der Besucher-Aktivitäten einsetzen wollen, müssen Sie hierüber innerhalb der Datenschutzerklärung informieren (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2014, Az 3-10 O 86-12). Diese Information muss wiederum von jeder (Einstiegs-) Seite erreicht werden können, so dass sich eine Verlinkung innerhalb der sog. „Meta-Navigation“ der Internetpräsenz anbietet. Als Beispiel für eine mögliche Umsetzung können Sie sich an unserer Internetseite orientieren: Datenschutzerklärung. Sie wollen künftig zeitnah über solche Themen informiert werden?
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09.04.2014 07:00
Kategorie: Aktuelles DE
Datenschutzerklärung ist Internetpräsenz ist Pflicht
Information über den Einsatz von Tracking-Tools
Wenn Sie auf Ihrer Internetseite Tracking-Tools zur Analyse der Besucher-Aktivitäten einsetzen wollen, müssen Sie hierüber innerhalb der Datenschutzerklärung informieren (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.02.2014, Az 3-10 O 86-12). Diese Information muss wiederum von jeder (Einstiegs-) Seite erreicht werden können, so dass sich eine Verlinkung innerhalb der sog. „Meta-Navigation“ der Internetpräsenz anbietet. Als Beispiel für eine mögliche Umsetzung können Sie sich an unserer Internetseite orientieren: Datenschutzerklärung. Sie wollen künftig zeitnah über solche Themen informiert werden?
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