< Dazenschutz im KMU
01.03.2011 15:02
Kategorie: Aktuelles DE, Datenschutz, Deutschland, News, Österreich
Datenschutz im Umgang mit Dokumente
UIMC weist auf Datenschutzmängel bei Hauspostsystem hin
Der Post- bzw. Dokumentenverkehr innerhalb größerer und dezentraler Systeme ist aus datenschutzrechtlicher Sicht häufig problematisch und nicht datenschutzgesetzkonform gelöst. Die UIMC gibt aus ihren Erfahrungen in Behörden und anderen Großinstitutionen einige Tipps, die zur Verbesserung beitragen sollen, wenn auch die konkrete Einzellösung häufig komplexer ist. Folgende Regeln sollten aber als Minimalregeln beachtet werden:
- Die Mitarbeiter müssen über die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten informiert sein. Hierbei ist zu beachten, dass es gem. Gesetz zwei Schutzstufen gibt. Es ist die Pflicht des DSB, entsprechende Unterrichtungen vorzunehmen.
- Es sollten schriftliche Regelungen über den Umgang mit Postinhalten, besonders bezüglich der Hauspost bestehen. Hierin ist vorzusehen, dass Post mit personenbezogenen Inhalten grundsätzlich in verschlossenen Umschlägen oder anderen Transportbehältern weitergegeben werden dürfen.
- Die Postverteilungsfächer sollten grundsätzlich nicht offen zugänglich und ohne Kontrollmöglichkeiten sein, es sei denn, es handelt sich um verschließbare Postfächer.